Entwicklungsmöglichkeiten der Weilerkernzonen
Für den Weiler Gündlikon wurde mit der Studie beispielhaft für alle Weiler von Wiesendangen aufgezeigt, welche Entwicklungsmöglichkeiten bestehen, ohne das heutige Bau- und Entwicklungspotenzial zu überschreiten.
Bedürfnis nach Entwicklungsmöglichkeiten
Die Einzonung von schutz- bzw. erhaltenswürdigen Bauten in den Weilern von Wiesendangen wurde bereits in der letzten Revision der Bau- und Zonenordnung (2014 bis 2018) thematisiert. Da mit den vorgesehenen Einzonungen zusätzliches Wohn- und Entwicklungspotenzial geschaffen würde, hat der Kanton die Einzonungen nicht genehmigt. Das Bedürfnis nach Entwicklungsmöglichkeiten in den Weilerkenzonen besteht jedoch weiterhin.
Voraussetzung für eine Entwicklung
Gemäss dem kantonalen Amt für Raumentwicklung ist die Ausscheidung von neuen Baubereichen nicht gestattet, auch wenn das ermittelte, planungsrechtliche Potenzial hierzu noch vorhanden wäre. Neue Baubereiche sind jene, die über die bestehenden Gebäude (Wohnbauten, Ökonomiebauten, etc.) hinausgehen. Auf der Grundlage des heutigen Bau- und Entwicklungspotenzials könnte jedoch bspw. das Volumen der Scheune sowie weitere (ortsbaulich wichtige) Volumen zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die Umnutzung von Ökonomiegebäude zu Wohnzwecken darf jedoch nicht dazu führen, dass das zukünftige Bauvolumen eines Weilers das heutige Bau- und Entwicklungspotenzial gemäss BZO überschreitet.
Ort | Wiesendangen, Weiler Gündlikon |
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Zeitraum | 2020 |
Auftraggeberin | Gemeinde Wiesendangen |
Leistungen |
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Baufällige und ungenutzte Scheune in der Landwirtschaftszone